von fremden Eigentum zu einer Busse von total CHF 2'400.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Strafbefehl des Ministerio pubblico del cantone Ticino Bellinzona vom 26. August 2015, verurteilt (pag. 1684 ff. [PEN 20 65]). Nachdem der Verurteilte den unbedingten Teil der Freiheitsstrafe von neun Monaten und weitere Ersatzfreiheitsstrafen verbüsste hatte, wurde er am 8. Januar 2019 aus der Justizvollzugsanstalt E.________ entlassen (pag. 627 ff., 653 ff., 696 [Vollzugsakten 1418/12], pag. 1797 [PEN 17 700]).