zudem wurde Bewährungshilfe angeordnet. Weiter wurde der Verurteilte wegen mehrfach begangener Beschimpfung zu einer unbedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen, teilweise als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 3. November 2016, sowie wegen mehrfach begangener Tätlichkeiten, mehrfach begangenen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung, mehrfach begangenen Missbrauchs einer Fernmeldeanlage, Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz, Widerhandlung das Strassenverkehrsgesetz und Verunreinigung