Davon waren neun Monate zu vollziehen. Für eine Teilstrafe von 27 Monaten wurden der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf vier Jahre festgesetzt. Dem Verurteilten wurde die Weisung erteilt, sich für die Dauer der Probezeit psycho- und suchttherapeutisch behandeln zu lassen; zudem wurde Bewährungshilfe angeordnet.