6. Den Beschuldigten 1+2 wird für ihre Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 2'000.00 (inkl. MWST) ausgerichtet. 7. Zu eröffnen: - den Straf- und Zivilklägern/Beschwerdeführern 1+2, beide v.d. Rechtsanwalt E.________ (per Einschreiben) - den Beschuldigten 1+2, beide v.d. Rechtsanwältin B.________ (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland, Staatsanwalt J.________ (mit den Akten – per Einschreiben)