Die Beschwerdeführer haben damit die Kosten des Beschwerdeverfahrens im Umfang von ¾, ausmachend CHF 1'500.00, zu tragen. 9.2 Entsprechend ist den Beschwerdeführern auch eine teilweise Entschädigung auszurichten. Rechtsanwalt E.________ macht in seiner Kostennote vom 26. Mai 2023 ein Honorar von CHF 4’812.45 geltend. Zudem verlangt er weitere CHF 900.00 im Zusammenhang mit seiner Stellungnahme zum Gesuch der Beschuldigten um Einsetzung von Rechtsanwältin B.________ als amtliche Anwältin. Es ist davon auszugehen, dass die Strafsache vor dem Einzelgericht verhandelt worden wäre. Der