_, ein Hinweis dafür, dass der Beschuldigte 2 nach wie vor unter den Folgen des Unfalls litt und sich beide Beschuldigten in ihren Beschwerden nicht ernstgenommen fühlten. Jedenfalls zeichnet sich aus den Akten nicht offensichtlich das Bild von Beschuldigten, welche einzig aufgrund pekuniärer Interessen ein Unfallgeschehen auszuschlachten versuchen. Auch das Schreiben der Beschuldigten an die Kantonspolizei Luzern vom 12. Juni 2019 (pag. 67 Akten BJS 20 14609/14610) zeigt, dass sie im Zusammenhang mit ihren Rechten aus dem Brandfall verunsichert waren.