Nachdem der Beschuldigte 2 – gemeinsam mit seiner ebenfalls vom Brandunfall betroffenen Partnerin (Anmerkung der Kammer: Beschuldigte 1) – im Verlaufe der Konsultationen bemerkt habe, dass die Beschwerdeführerin 2 eigene Interessen verfolgt habe, sei es zum Eklat gekommen. In der Folge sei es zum Wegzug vom Bauernhof gekommen, als auch zu einem Wechsel der hausärztlichen Betreuung. Weiter geht aus dem Schreiben von Dr. med. H.________ hervor, es habe sich bei den Untersuchungen und Abklärungen im Rahmen der Behandlungsaufnahme durch sie und med.