8 lich beraten und die Strafanzeige durch eine Anwältin verfassen liessen – es liege eine Nötigung durch die Beschwerdeführer vor, erscheint daher nicht völlig abwegig. 6.4 Weiter schliessen die von den Beschwerdeführern eingereichten Unterlagen auch nicht aus, dass die Beschuldigten trotz Arbeitsunfähigkeit, Arbeiten verrichten mussten und die Beschwerdeführer sie in ihren Anliegen nicht ernstnahmen.