Es kann auf die Ausführungen der Staatsanwaltschaft verwiesen werden. So stand die von den Beschuldigten eingereichte Strafanzeige gegen die Beschwerdeführer, entgegen den Vorbringen der Beschwerdeführer, in engem Zusammenhang mit einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung um Arbeitsentschädigungen, wobei offensichtlich gegenteilige Ansichten über den Sachverhalt und die bestehenden Ansprüche bestanden. Das geht auch aus dem Schreiben der Beschuldigten vom 20. August 2019 (pag. 19, Akten BJS 20 14609/14610) sowie dem Antwortschreiben des Beschwerdeführers 1 vom 29. August 2020 (pag. 14, Register Nr. 1, Akten SA2 19 11033 22)