Anstatt, wie von den Ärzten angeordnet, sich zu erholen, seien sie vom ersten Tag an zur Arbeit angehalten worden. Ihnen sei gesagt worden, sie könnten sonst gehen, wenn es ihnen nicht passe. Das sei aber nicht möglich gewesen aufgrund ihres Zustandes und ohne Ausweispapiere. Noch während ihres Spitalaufenthalts nach dem Brand sei zudem ein Vertreter der Versicherung zu ihnen gekommen und habe sie informiert, dass es zwingend eine Einigung mit den Beschwerdeführern bzw. der Versicherung brauche, ansonsten man vor Gericht müsse. Diesfalls gäbe es bis auf Weiteres keinen Lohn und somit käme eine Spitalbehandlung in der Schweiz nicht in Frage.