Der Tatbestand der falschen Anschuldigung gemäss Art. 303 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) schützt neben der Zuverlässigkeit der Rechtspflege auch den Bürger vor ungerechtfertigter Strafverfolgung. Der Nichtschuldige gilt somit beim Tatbestand der falschen Anschuldigung als geschädigte Person (MAZZUCCHELLI/POSTIZZI, in: Basler Kommentar, Schweizerische Strafprozessordnung, 3. Aufl. 2023, N. 80 zu Art. 115 StPO sowie BGE 136 IV 170 E. 2.1).