In der, innert mehrmals verlängerter Frist, eingereichten Stellungnahme vom 24. Juli 2023 beantragten die Beschuldigten, verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, es sei auf die Beschwerde betreffend den Tatbestand der Irreführung der Rechtspflege nicht einzutreten, im Übrigen sei die Beschwerde abzuweisen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Die Beschwerdeführer liessen sich innert verlängerter Frist am 18. August 2023 zur Frage der Einsetzung von Rechtsanwältin B.___