Mit Eingabe vom 12. Juni 2023 zeigte Rechtsanwältin B.________ an, dass sie die beiden Beschuldigten verteidige. Sie beantragte eine Fristverlängerung für die Einreichung einer Stellungnahme und stellte ein Gesuch um Einsetzung als amtliche Verteidigerin der Beschuldigten. Die Generalstaatsanwaltschaft teilte mit Eingabe vom 26. Juni 2023 mit, dass sie keine Einwände gegen die Einsetzung von Rechtsanwältin B.________ als amtliche Verteidigerin der Beschuldigten habe. In der, innert mehrmals verlängerter Frist, eingereichten Stellungnahme vom 24. Juli 2023 beantragten die Beschuldigten, verteidigt durch Rechtsanwältin B.___