Mit Verfügung vom 2. Mai 2023 forderte der Verfahrensleiter der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) die Beschwerdeführer auf, innert zehn Tagen eine Sicherheit von CHF 2'000.00 zu leisten. Dieser Aufforderung kamen die Beschwerdeführer nach. Ihr Antrag, es seien die vollständigen Akten SA2 19 11033 22 bei der Staatsanwaltschaft Emmen zu edieren, wurde gutgeheissen bzw. der Antrag, die Akten SA2 18 8502 23 bei der Staatsanwaltschaft Emmen zu edieren, abgewiesen.