Dagegen reichten die Straf- und Zivilkläger 1 und die Strafund Zivilklägerin 2 (nachfolgend: auch Beschwerdeführer), vertreten durch Rechtsanwalt E.________, am 21. April 2023 Beschwerde ein mit den folgenden Anträgen: «1. Es sei die angefochtene vorinstanzliche Einstellungsverfügung der STA Bern (Verfügung vom 3. April 2023; Verfahren BJS 20 14609) vollumfänglich aufzuheben und der Vorinstanz gemäss den Erwägungen zur Ergänzung und allenfalls Ausdehnung der Untersuchung sowie zur anschliessenden Anklageerhebung zurückzuweisen.