Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen die Beschuldigte 1 und den Beschuldigten 2 (nachfolgend: auch Beschuldigte) wegen übler Nachrede, evtl. Verleumdung sowie falscher Anschuldigung und evtl. Irreführung der Rechtspflege ein. Dagegen reichten die Straf- und Zivilkläger 1 und die Strafund Zivilklägerin 2 (nachfolgend: auch Beschwerdeführer), vertreten durch Rechtsanwalt E.________, am 21. April 2023 Beschwerde ein mit den folgenden Anträgen: «1. Es sei die angefochtene vorinstanzliche Einstellungsverfügung der STA Bern (Verfügung vom 3. April 2023;