1. Mit Verfügung vom 3. April 2023 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen die Beschuldigte 1 und den Beschuldigten 2 (nachfolgend: auch Beschuldigte) wegen übler Nachrede, evtl. Verleumdung sowie falscher Anschuldigung und evtl. Irreführung der Rechtspflege ein.