_, welcher nach dem Besuch beim Beschwerdeführer 5 Gramm Kokain auf sich getragen hatte, sowie die anlässlich der Hausdurchsuchung sichergestellten Drogen und Drogenutensilien mit grosser Wahrscheinlichkeit auf einen Drogenhandel hin. Weiter geht aus den Berichtsrapporten der Polizei explizit hervor, dass die von der Observation erfassten Besucher beim Beschwerdeführer geklingelt haben. Wieso die Polizisten sich diesbezüglich getäuscht haben sollen bzw. es gar nicht möglich gewesen sein soll, das zu beobachten, ist nicht ersichtlich, zumal davon ausgegangen werden darf, dass die Polizisten soweit notwendig entsprechende Hilfsmittel benützt haben.