Am 25. Januar 2023 konnte festgestellt werden, wie eine unbekannte Person CHF 200.00 in den Briefkasten des Beschwerdeführers einwarf. Gestützt auf diese Feststellungen ordnete die Staatsanwaltschaft die Fortsetzung der Observation an. Diese ergab u.a., dass am 8. Februar 2023 E.________, der bereits in den Wochen zuvor beim Domizil des Beschwerdeführers erschienen war, beim Beschwerdeführer klingelte und wenige Minuten später das Domizil wieder verliess. Er wurde sofort von der Polizei kontrolliert und es konnten 5 Gramm Kokain (brutto) sichergestellt werden.