Gestützt darauf erfolgte ab dem 12. Januar 2023 eine polizeiliche Überwachung/Observation des Beschwerdeführers. Dabei konnte festgestellt werden, dass an verschiedenen Tagen teilweise mehrere Personen pro Tag beim Domizil des Beschwerdeführers erschienen, bei ihm klingelten und die Liegenschaft für wenige Minuten betraten. Unter den Personen befanden sich auch mehrere, die der Polizei als Drogenkonsumenten bekannt waren. Am 25. Januar 2023 konnte festgestellt werden, wie eine unbekannte Person CHF 200.00 in den Briefkasten des Beschwerdeführers einwarf.