Mit Eingabe vom 8. Mai 2023 (Eingang Beschwerdekammer: 9. Mai 2023) reichte der Beschwerdeführer fristgerecht abschliessende Bemerkungen zur Beschwerde ein und hielt an den gestellten Anträgen fest. Die Staatsanwaltschaft reichte am 12. Mai 2023 Schlussbemerkungen ein. Der Beschuldigte liess sich mit Eingabe vom 16. Mai 2023 erneut vernehmen, worauf die Staatsanwaltschaft am 22. Mai 2023 nochmals Schlussbemerkungen einreichte. Der Beschwerdeführer verzichtete auf das Einreichen nochmaliger Schlussbemerkungen.