1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen den Beschuldigten ein Strafverfahren wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Er wurde am 12. April 2023 festgenommen. Mit Entscheid vom 14. April 2023 ordnete das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) die Untersuchungshaft gegen den Beschuldigten an und befristete diese bis am 11. Juli 2023. Dagegen reichte der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 25. April 2023 Beschwerde ein.