Hinzu kommt mit der Vorinstanz, dass auch die aus den Sicherstellungen stammenden Erkenntnisse noch auszuwerten und die beteiligten Personen damit zu konfrontieren sind. So muss angesichts der Tragweite des vorliegend zu beurteilenden Betäubungshandels mit der Staatsanwaltschaft davon ausgegangen werden, dass noch zusätzliche Personen daran beteiligt sind.