Wie die Verteidigung selbst reklamiert, sind zurzeit noch nicht über alle polizeilichen Feststellungen und Beobachtungen Berichte verfasst worden. Zudem konnten – soweit ersichtlich – auch mit den nicht landesabwesenden Beteiligten noch keine parteiöffentlichen Einvernahmen durchgeführt werden. Hinzu kommt mit der Vorinstanz, dass auch die aus den Sicherstellungen stammenden Erkenntnisse noch auszuwerten und die beteiligten Personen damit zu konfrontieren sind.