Zunächst ist daran zu erinnern, dass beim gegenwärtigen Verfahrensstand keine allzu hohen Anforderungen an den Nachweis der Verdunkelungsgefahr zu stellen sind. Auch wenn der Fund der ersten Indooranlage schon am 26. November 2022 erfolgte und bereits diverse Ermittlungshandlungen vorgenommen wurden, steht die Strafuntersuchung gegen den Beschwerdeführer aufgrund der Tatsache, dass dieser erst kürzlich angehalten und erstmals zur Sache befragt werden konnte, erst am Anfang. Wie die Verteidigung selbst reklamiert, sind zurzeit noch nicht über alle polizeilichen Feststellungen und Beobachtungen Berichte verfasst worden.