Dass mit dem Haftantrag vom 13. April 2023 noch kein abschliessender bzw. umfassender Observationsbericht eingereicht wurde, dürfte daran liegen, dass die Observation der genannten Personen erst mit der Anhaltung des Beschwerdeführers am 12. April 2023 geendet hatte (vgl. Hafteröffnungseinvernahme vom 13. April 2023, S. 7 Z. 217-220). Hinweise dafür, dass die Observationen – namentlich die Observation des Beschwerdeführers vom 26. März 2023 – offensichtlich unrechtmässig gewesen wären, liegen der Kammer nicht vor. Auch vom Beschwerdeführer wird nichts dergleichen vorgebracht.