Dass die genannten Personen observiert wurden, geht zweifelsohne aus den Berichtsrapporten vom 22. Februar 2023, vom 28. März 2023 und vom 12. April 2023 hervor, welche jeweils auch die aktuellen Observationsergebnisse wiedergeben. Aus dem Berichtsrapport vom 12. April 2023 geht zudem – zwar ohne Datum – hervor, dass auch der Beschwerdeführer einen Bezug zur Indooranlage an der F.________ (Ort) aufgewiesen haben soll (Berichtsrapport vom 12. April 2023, S. 1).