Aus dem Berichtsrapport vom 19. Januar 2023 geht indes hervor, dass in Zusammenhang mit der Ausdehnung der Untersuchung auf N.________, O.________, P.________ und den Beschwerdeführer eine Observation beantragt wurde. Dass die genannten Personen observiert wurden, geht zweifelsohne aus den Berichtsrapporten vom 22. Februar 2023, vom 28. März 2023 und vom 12. April 2023 hervor, welche jeweils auch die aktuellen Observationsergebnisse wiedergeben.