Anlässlich der Anhaltung trug dieser zudem weitere CHF 1’010.00 und Euro 650.00 auf sich (Effektenverzeichnis vom 12. April 2023, S. 1). Dass der Beschwerdeführer von seiner Grossmutter CHF 1’000.00 gestückelt in CHF 20er-Noten erhalten haben soll, um deren Auto abzuholen und den Service zu bezahlen (Einvernahme vom 12. April 2023, S. 4 Z. 64- 67), wirkt vorgeschoben. Welchem Zweck das Geld tatsächlich hätte dienen sollen und woher es stammte, wird mithin Gegenstand der weiteren Untersuchung sein. 7.3.4 Soweit der Beschwerdeführer insbesondere in Bezug auf seinen kurzen «Besuch» vom 26. März 2023 in der Indooranlage an der F.