weil der Mitbewohner ab und zu kiffe, unglaubhaft (S. 5 der Beschwerde; Einvernahme vom 12. April 2023, S. 7 Z. 221-232). Ebenfalls unbestritten ist schliesslich, dass beim Beschwerdeführer bei der Hausdurchsuchung CHF 4'000.00 Bargeld gefunden wurden (Berichtsrapport vom 12. April 2023, S. 2). Anlässlich der Anhaltung trug dieser zudem weitere CHF 1’010.00 und Euro 650.00 auf sich (Effektenverzeichnis vom 12. April 2023, S. 1).