Weiter ist unbestritten, dass am 12. April 2023 eine Hausdurchsuchung beim Beschwerdeführer durchgeführt wurde, anlässlich derer unter anderem ein leeres nach Marihuana riechendes blaues Fass gefunden wurde (Berichtsrapport vom 12. April 2023, S. 2). Nebst dem Umstand, dass in der Beschwerde argumentiert wird, dass das Fass nicht im Zimmer des Beschwerdeführers, sondern im Gang der Wohngemeinschaft aufgefunden worden sei und keinen Bezug zum Beschwerdeführer habe, was dessen Aussage, wonach das Fass zum «Aare-Bööteln» gedacht sei, widerspricht, wirkt auch die Aussage, dass das Fass nach Marihuana rieche,