8 Stromrechnung(en) dem Haftantrag nicht beigelegt hat, schadet vor diesem Hintergrund aktuell nicht. Dass ihr zusätzlich ein diesbezüglicher Mietvertrag vorliegen würde, wird entgegen dem Beschwerdeführer nicht geltend gemacht. Weiter ist unbestritten, dass am 12. April 2023 eine Hausdurchsuchung beim Beschwerdeführer durchgeführt wurde, anlässlich derer unter anderem ein leeres nach Marihuana riechendes blaues Fass gefunden wurde (Berichtsrapport vom 12. April 2023, S. 2).