Die Staatsanwaltschaft geht denn auch zu Recht davon aus, dass der Tatortbezug des Beschwerdeführers zur Indooranlage am E.________ (Strasse) unbestritten ist. Wie dem Protokoll der ersten (delegierten) Einvernahme des Beschwerdeführers entnommen werden kann, gab dieser, damit konfrontiert, dass die Auswertung der am E.________ (Strasse) gesicherten Spuren eine positive Auswertung auf ihn ergeben habe, an, dass er dort im Rahmen eines zweimonatigen Nebenjobs (August- September 2022 oder September-Oktober 2022) mit CBD-Pflanzen gearbeitet habe