Berichtsrapport vom 28. März 2023, S. 1). Ebenso wenig ist bestritten, dass diese Indooranlage schon allein mit den teils verkaufsfertigen 47'944 Gramm netto Marihuana einen grossen Gewinn abwirft. Gleiches gilt für den Umstand, dass anlässlich einer koordinierten Aktion drei weitere Anlagen mit THC-haltigen Pflanzen aufgeflogen sind (Berichtsrapport vom 28. März 2023, S. 2 f.). Die Staatsanwaltschaft geht denn auch zu Recht davon aus, dass der Tatortbezug des Beschwerdeführers zur Indooranlage am E.________ (Strasse) unbestritten ist.