Der Beschwerdeführer scheint alsdann zu verkennen, dass die Staatsanwaltschaft den dringenden Tatverdacht in ihrem Haftantrag, auf welchen das Zwangsmassnahmengericht im vorinstanzlichen Verfahren verweist, nicht nur mit den in der Form von Berichtsrapporten festgehaltenen polizeilichen Erkenntnissen, sondern auch mit den Aussagen und dem Aussageverhalten des Beschwerdeführers begründet. Wie die Staatsanwaltschaft vorbringt, kann es als unbestritten gelten, dass die Kantonspolizei am 26. November 2022 infolge eines Brandalarms am E.______