Hinzu komme, dass am Domizil des Beschwerdeführers ein nach Marihuana riechendes blaues Fass sichergestellt worden sei, das von der gleichen Art sei, wie jene, die zur Lagerung des geernteten Marihuanas verwendet worden seien. Selbst wenn es bedauerlicherweise Weise zutreffe, dass in den zur Verfügung gestellten Akten weder ein kriminaltechnischer Bericht zu den daktyloskopischen Spuren des Beschwerdeführers noch Kopien der Stromrechnungen der D.________ enthalten seien, könnten diese Erkenntnisse dennoch zur Beurteilung des dringenden Tatverdachts herangezogen werden. So sei die polizeiliche Wiedergabe Ausfluss von Art.