Weiter seien daktyloskopische Spuren des Beschwerdeführers in der Anlage selber und auf aktuellen Stundenblättern gefunden worden. Auch der Umstand, dass Stromabrechnungen der D.________ an den Beschwerdeführer als Mieter adressiert worden sein sollen, spreche für den dringenden Tatverdacht. Hinzu komme, dass am Domizil des Beschwerdeführers ein nach Marihuana riechendes blaues Fass sichergestellt worden sei, das von der gleichen Art sei, wie jene, die zur Lagerung des geernteten Marihuanas verwendet worden seien.