Zwar verwies das Zwangsmassnahmengericht zur Begründung vorweg auf den staatsanwaltschaftlichen Haftantrag. Danach führte es aber weiter an, dass der dringende Tatverdacht nicht nur auf den in den Berichtsrapporten vom 29. November 2022, 19. Januar 2023, 22. Februar 2023, 27. März 2023 und 12. April 2023 wiedergegebenen Feststellungen und Beobachtungen der Kantonspolizei Bern gründe, sondern sich auch aus den an den verschiedenen mutmasslichen Tatorten sichergestellten Indooranlagen, Marihuana-Pflanzen mit strafrechtlich relevantem THC- Gehalt samt entsprechendem Pulver und Haschischplatten ergebe.