Urteil des Bundesgerichts 1B_577/2019 vom 13. Dezember 2019 E. 2.2 mit Hinweisen). 4.3 Entgegen der Auffassung der Verteidigung geht aus dem angefochtenen Entscheid hervor, aus welchen Gründen die Vorinstanz den dringenden Tatverdacht bejaht hat. Zwar verwies das Zwangsmassnahmengericht zur Begründung vorweg auf den staatsanwaltschaftlichen Haftantrag.