Dagegen erhob der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 25. April 2023 (Poststempel: 25. April 2023) Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte: 1. Der Entscheid des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts vom 14. April 2023 sei aufzuheben und der Beschwerdeführer sei aus der Untersuchungshaft zu entlassen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolgen -