Vielmehr sind die weiteren sachdienlichen Beweiserhebungen, insbesondere Befragungen von weiteren anlässlich des Vorfalls in der J.________(Bar) anwesenden Personen sowie parteiöffentliche Einvernahmen mit den beiden Beschuldigten möglich und zu tätigen. Nach Vorliegen der entsprechenden Ermittlungsergebnisse wird die Staatsanwaltschaft erneut darüber zu befinden haben, ob das Verfahren unter Berücksichtigung des Grundsatzes «in dubio pro duriore» einzustellen oder Anklage zu erheben bzw. ein Strafbefehl auszufällen ist.