sucht werden. 5.4 Nach dem Gesagten ist im weiteren Verfahren u.a. die Rolle des Beschuldigten 2 weiter abzuklären. Zumal sich in diesem Zusammenhang auch neue Erkenntnisse hinsichtlich des Beschuldigten 1 ergeben können, erweist sich der Sachverhalt auch insoweit als noch nicht entscheidliquid. Vielmehr sind die weiteren sachdienlichen Beweiserhebungen, insbesondere Befragungen von weiteren anlässlich des Vorfalls in der J.________(Bar) anwesenden Personen sowie parteiöffentliche Einvernahmen mit den beiden Beschuldigten möglich und zu tätigen.