8 S.________, T.________ und U.________ gehandelt habe. U.________ sei «bekannt». Diese Personen gilt es im weiteren Verfahren zum Vorfall zu befragen. Dabei wird insbesondere zu überprüfen sein, ob die Gäste aufgefordert wurden (vgl. staatsanwaltschaftliche Einvernahme des Beschwerdeführers vom 30. November 2020 [nachfolgend: staatsanwaltschaftliche EV Beschwerdeführer], S. 5 Z. 158-159; HV Protokoll, S. 9 Z. 11-13), ihre Mobiltelefone abzugeben und wenn ja, durch wenn die Aufforderung erfolgt ist.