], S. 2 Z. 54-55). Dass es in der Bar weitere Gäste hatte, geht denn auch aus den Aussagen des Beschuldigten 2 hervor (vgl. dazu die polizeiliche Einvernahme des Beschuldigten 2 vom 23. Dezember 2019 [nachfolgend: EV Beschuldigter 2], S. 2 Z. 41-42). In der Beschwerde wird vorgebracht, dass es sich dabei um Q.________, R.________,