auch die Beschuldigten 1 und 2 gegenüber dem Beschwerdeführer gewalttätig wurden bzw. unterstützend agierten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass unmittelbar nach der Tat nicht nur D.________, welcher die Aussagen zum damaligen Zeitpunkt noch verweigerte, sondern auch die beiden im hiesigen Verfahren Beschuldigten als beschuldigte Personen zum Vorfall befragt wurden. In der Folge wurde jedoch einzig gegen D.________ formell eine Strafuntersuchung eröffnet. Letztere endete mit einem Schuldspruch wegen Raubes zum Nachteil des Beschwerdeführers (vgl. Urteil des Regionalgerichts PEN 22 16 vom 27. Mai 2022).