Urteil des Bundesgerichts 6B_726/2021 vom 25. Mai 2022 E. 2.3). Stehen sich gegensätzliche Aussagen ("Aussage-gegen-Aussage-Konstellation") gegenüber und ist es nicht möglich, die einzelnen Aussagen als glaubhafter oder weniger glaubhaft zu bewerten, ist nach dem Grundsatz «in dubio pro duriore» in der Regel Anklage zu erheben. Dies gilt insbesondere, wenn typische «Vier-Augen-Delikte» zu beurteilen sind, bei denen oftmals keine objektiven Beweise vorliegen.