__ an das Regionalgericht Emmental-Oberaargau erhoben. C.________ war in der Strafsache PEN 22 16 gegen D.________ als Straf- und Zivilkläger beteiligt. D.________ wurde am 27.05.2022 u.a. wegen des angeklagten Raubes durch das Regionalgericht Emmental-Oberaargau rechtskräftig zu einer (unbedingten) Freiheitsstrafe und u.a. zur Bezahlung von CHF 1000.00 Genugtuung an den Privatkläger verurteilt, soweit weitergehend wurde die Zivilklage auf den Zivilweg verwiesen […].