Alsdann wurden sowohl die mit dem fraglichen Vorfall im Zusammenhang stehenden Strafakten PEN 22 16 des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Regionalgericht) als auch die staatsanwaltschaftlichen Akten EO 19 14049 und EO 19 14050 beigezogen. Dazu geht aus der angefochtenen Verfügung hervor, was folgt: [D]ie beteiligten Personen und der Privatkläger [wurden] unmittelbar nach dem Ereignis vom 20.12.2019 durch die Kantonspolizei Bern befragt […]. Gestützt auf die ersten vorliegenden Informationen eröffnete die Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau am 23.12.2019 eine Strafuntersuchung gegen D.__