3.2 Die Staatsanwaltschaft eröffnete daraufhin am 19. Oktober 2022 gegen die Beschuldigten 1 und 2 eine Strafuntersuchung wegen Raubes und Nötigung, begangen am 20. Dezember 2019 in L.________ (Ort) zum Nachteil des Beschwerdeführers. Alsdann wurden sowohl die mit dem fraglichen Vorfall im Zusammenhang stehenden Strafakten PEN 22 16 des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Regionalgericht) als auch die staatsanwaltschaftlichen Akten EO 19 14049 und EO 19 14050 beigezogen.