_) aufgetreten. Es wäre einer einzelnen Person auch gar nicht möglich gewesen, den Überfall zu tätigen, mehrere Minuten auf ihn einzuschlagen, ihm zwei Mal Geld abzunehmen, die Gäste dazu aufzufordern, ihre Handys zu deponieren und gleichzeitig die in der Bar anwesenden Gäste davon abzuhalten, ins Geschehen einzugreifen oder den Notruf zu wählen, so der Privatkläger.